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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Kinderreisepass verlängern
[Nr.99085003020000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.

Teaser

Wenn der Kinderreisepass abgelaufen ist, kann dieser um maximal 12 Monate verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Öffnungszeiten

Bitte beachten: Vorsprachen im Bürgerbüro sind aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0) möglich. Grund sind mehrere Personalwechsel in der Abteilung. Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird es wieder sogenannte "Walk in-Tage" geben, sprich Tage, an denen Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich sind.

Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 7. Oktober 2023
  • 18. November 2023
  • 9. Dezember 2023

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wenn vorhanden: den gültigen oder abgelaufenen Kinderreisepass
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
  • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
  • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
  • Kinder über 10 Jahre müssen bei Antragstellung eine persönliche Unterschrift leisten.

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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