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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
[Nr.99085003020000 ]

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten: Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder gibt’s dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass, die bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen vier und sechs Wochen.

Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Teaser

Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

Öffnungszeiten

Bitte beachten: Vorsprachen im Bürgerbüro sind aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0) möglich. 

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 24. Februar 2024
  • 16. März 2024
  • 20. April 2024
  • 4. Mai 2024
  • 8. Juni 2024
  • 6. Juli 2024
  • 31. August 2024
  • 21. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 16. November 2024
  • 14. Dezember 2024



Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wenn vorhanden: den gültigen oder abgelaufenen Kinderreisepass
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
  • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
  • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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