Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen bei begründeten Lebenspartnerschaften im Ausland
[Nr.99079003012001 ]

Leistungsbeschreibung

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Register aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegattinen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Register.

Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegattinen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
  • Die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft muss von einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlicher Ausweis) zur Überprüfung der Antragsberechtigung,
  • gegebenenfalls ein Nachweis des rechtlichen Interesses.
  • Falls die Lebenspartnerschaft noch nicht in einem deutschen Register nachbeurkundet wurde, werden noch folgende Unterlagen benötigt:
    • Urkunde über die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung,
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis sowie
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer,

bei Geburt der Lebenspartnerinnen oder der Lebenspartner in Deutschland:

  • die Geburtsurkunden,

bei Geburt der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner im Ausland:

  • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung,

im Falle einer vorangegangenen Lebenspartnerschaft:

  • Nachweise über die Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft – zum Beispiel Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Urteile über die Auflösung der Lebenspartnerschaften,

im Falle einer früheren Ehe:

  • Nachweise über die letzte Eheschließung und deren Auflösung

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Ausstellung von Lebenspartnerschaftsurkunden kostet EUR 13,00 (erstes Exemplar),
  • bei gleichzeitiger Beantragung und im selben Arbeitsgang hergestellter weiterer Exemplare: je EUR 6,50.
  • Die Nachbeurkundung der im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft kostet je nach Verwaltungsaufwand zwischen 64,00 und 127,00 Euro.

Anträge / Formulare

Verschiedene (kommunalabhängig)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Nadine Bus
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3276
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Laura Kögel
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3272
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Stefanie Rasig
Stv. Abteilungsleiterin des Standesamtes
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3271
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Monika Wind
Abteilungsleiterin Standesamt
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
Fax: 06341/13-883270
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken