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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
[Nr.99085001012006 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Welche Fristen muss ich beachten?

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Informationsstand

30.11.2021

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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