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Diese Hilfe wird Personen mit eigenem Haushalt gewährt, wenn vorübergehend keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann, beispielsweise während einer Krankheit. Diese finanzielle Unterstützung ist zeitlich befristet. Zuständig ist das Sozialamt (Allgemeine Sozialhilfe) wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Herr Martin Wittmann
Stv. Amtsleiter; Sachgebietsleiter Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Wohngeld, Friedrich-Ebert-Straße 5 76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5009 E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kirchmer
Sachbearbeiterin; Nachnamen Fm-Kr Friedrich-Ebert-Straße 5 76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5018
Fax: 06341/13-5009 E-Mail oder Kontaktformular