Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Montag 8:30- 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 -12:00 Uhr und 14:00- 16:00 Uhr
Mittwoch 8:30- 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 -12:00 Uhr und 14:00- 18:00 Uhr
Freitag 8:30- 12:00 Uhr