Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
Automaten
Bewachungsunternehmen
Gaststätte
Geldwäsche
Gewerbe
Gewerbliche Veranstaltungen
Heilpraktiker
Makler
Parken
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Pfandleiher
Reisegewerbe
Sondernutzungserlaubnis
Veranstaltungen
Versammlungsanmeldung
Versteigerungsgewerbe
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.