Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:
die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.
Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Ihr Antrag sollte beinhalten:
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
In Rheinland-Pfalz können die Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen bei den Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. der großen kreisangehörigen Städte beantragt werden.