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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ausstellen

Volltext

Die Grenzübertrittsbescheinigung, kurz GÜB, wird von der zuständigen Stelle an einen ausreisepflichtigen Ausländer der Deutschland oder das Vertragsgebiet der Schengen-Staaten verlassen muss, ausgestellt. Unter anderem werden auf der Grenzübertrittsbescheinigung

  • die Ausreisefrist (bis wann muss spätestens die Ausreise erfolgt sein) und
  • die  Personalien des Ausreisepflichtigen,

festgehalten. Zudem enthält eine Grenzübertrittsbescheinigung auch immer einen Abschnitt, der von der Grenzbehörde abgestempelt und an die ausstellende Behörde zurückgesandt wird. Die erfolgte Ausreise wird dadurch nachgewiesen.  

Verfahrensablauf

Die GÜB muss durch Sie den Behörden beim Grenzübergang (entweder im Inland am Flughafen der Bundespolizei oder bei Landübergängen der entsprechenden Grenzbehörde des Schengenstaates an der Außengrenze des Schengengebietes) übergeben werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie ihre Ausreise nachweisen möchten und keine GÜB erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

Voraussetzungen

Als Ausländer müssen Sie Deutschland oder das Vertragsgebiet der Schengen-Staaten in der Regel verlassen, wenn Ihr erforderlicher Aufenthaltstitel, oder auch Ihr Visum nicht mehr gültig ist oder nach spätestens 90 Tagen, wenn Sie für den Kurzaufenthalt von der Visumspflicht befreit sind.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Bitte beachten Sie die Angabe Ihrer Ausreisefrist. Bis zu diesem Stichtag müssen Sie das Land verlassen haben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

MFFJIV

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Abteilungsleitung: Max Hofsäß
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Selina Rattanakorn
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3293
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Ulrike Wagenblatt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nena Rink
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Martina Hargesheimer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3242
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Ruth Sigmund
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341 13-3248
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sabrina Schmidt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3295
Fax: 06341/13-883242
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