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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
[Nr.99010003001013 ]

Volltext

Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
 

Ansprechpunkt

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
  • seit mindestens 3 Jahren bestehende familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsagehörigen (Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, Kind oder Elternteil)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Frist

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    Gebühr: 113,00 EUR (Vorkasse: nein)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

MFFKI

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Abteilungsleitung: Max Hofsäß
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Nena Rink
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Ulrike Wagenblatt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Selina Rattanakorn
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3293
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Sabrina Schmidt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3295
Fax: 06341/13-883242
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