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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
[Nr.99010003001006 ]

Volltext

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie

  • seit mindestens 33 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
  • über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Ansprechpunkt

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
  • mindestens 33 Monate Beschäftigung und einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

oder

  • mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Altersvorsorge (mindestens 33 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen)
  • gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Altersvorsorge
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
  • Nachweis über einfache bzw. ausreichende Deutschkenntnisse
  • Erfolgreicher Abschluss des Tests »Leben in Deutschland«

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Frist

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter :

Kosten

  • Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    Honorar: 113,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    Honorar: 113,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

    Honorar: 113,00 EUR (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

MFFJIV

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Abteilungsleitung: Max Hofsäß
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Nena Rink
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Ulrike Wagenblatt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Selina Rattanakorn
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3293
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Sabrina Schmidt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3295
Fax: 06341/13-883242
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