Eine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt durch die
Recherche in der Denkmaldatenbank zum Objekt, ggf. Aktenrecherche zum angefragten Objekt sowie die Weiterleitung komplexer und fachlicher Fragen an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung.
Das Objekt sollte gemäß dem Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal geschützt sein.
Dazu kann die aktuelle Denkmalliste als allgemein öffentlich zugängliches Denkmalverzeichnis über die Homepage der Direktion Landesdenkmalpflege abgerufen und eingesehen werden.
Die Denkmalliste ist das Verzeichnis aller Kulturdenkmäler des Landes.
Als Kurzinformation enthält sie nur knappe Angaben.
Die Liste wird laufend aktualisiert und um die neu erfassten Denkmäler ergänzt.
Ja nach Umfang des Klärungsbedarfs der Anfrage kann die Bearbeitung 1-4 Arbeitstage bzw. bis zu 14 Tage umfassen.
Empfindliche und persönliche Daten die dem Datenschutz unterliegen können im Zusammenhang mit einer solchen Anfrage nicht weitergegeben werden.