Aufgabe des Fachbereichs Inventarisation ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. Hierzu nutzt die Inventarisation verschiedene Erfassungsmethoden, deren Bearbeitungstiefe von ihrer jeweiligen Zweckbestimmung abhängt.
Sobald der Prüffall mit ausreichenden Kenntnissen zum Objekt sowie analogen und digitalen Unterlagen und Daten hinterlegt ist:
Die Anfrage auf Überprüfung des Denkmalwerts und der Denkmaleigenschaft eines Objektes sollte:
Die Objekte bzw. Gesamtanlagen, die in die Denkmalliste aufgenommen werden sollen, werden zuvor durch die Denkmalfachbehörde auf Ihren Denkmalwert und -eigenschaft überprüft.
Die Objekte sollten vor 1990 erbaut sein und nachweislich über baukünstlerische und/oder städtebauliche Qualitäten und historische bzw. wissenschaftliche Bedeutung verfügen.
Die Anfragen können bauliche Anlagen verschiedener Art und Gattungen betreffen.
Exemplarisch seien u.a. genannt:
Gebäude jeder Art und Funktion, historische Grünanlagen, städtebauliche Quartiere, Ortskerne, Wasserbauliche Anlagen, technische Anlagen, militärische Objekte und Anlage u.v.m.
Die Denkmalfachbehörde ist als unabhängige Fachbehörde des Landes auf gesetzlicher Grundlage des Denkmalschutzgesetztes RLP tätig.
Innerhalb der Denkmalfachbehörde / Landesdenkmalpflege obliegt die Denkmalerfassung dem Fachbereich Inventarisation.