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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
[Nr.99010025001000 ]

Volltext

Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.
Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Schweizer Staatsangehörigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
  • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
  • 1 aktuelles biometrisches Foto, 35mm x 45mm, heller Hintergrund
  • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
  • Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsvertrag vor
  • Selbstständige legen ihre Gewerbeanmeldung vor
  • Freiberufler legen ihre Gewerbesteuernummer vom Finanzamt vor
  • Studierende legen ihre Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung vor
  • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Staatsangehörigen der Schweiz z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft 

Kosten

Staatsangehörige der Schweiz 8 bis 28,80 EUR.
Familienangehörige aus Drittstaaten 50 bis 110 EUR.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Abteilungsleitung: Max Hofsäß
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Nena Rink
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Ulrike Wagenblatt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3243
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Selina Rattanakorn
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3293
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Sabrina Schmidt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3295
Fax: 06341/13-883242
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