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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Einbürgerungstest Informationserteilung
[Nr.99099006000000 ]

Volltext

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

In der Regel erfolgt dies durch einen  erfolgreich abgelegten Einbürgerungstest.

Sie können auch mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses die staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Test »Leben in Deutschland« abgelegt und eine amtliche Bescheinigung erhalten haben, in der die staatsbürgerlichen Kenntnisse bestätigt werden.

Wenn Sie einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule erworben haben,  müssen Sie keinen Einbürgerungstest machen. Das Gleiche gilt bei Abschluss eines Studiums in einem Studienfach, das staatsbürgerliche Kenntnisse vermittelt (z.B. Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften).

Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei dem Sie jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige wählen müssen.

Dabei werden 30 Fragen aus den Themenbereichen

  • "Leben in der Demokratie",
  • "Geschichte und Verantwortung" 
  • "Mensch und Gesellschaft" gestellt.

Drei weitere Testfragen werden speziell zu dem Bundesland Rheinland-Pfalz gestellt, wenn Sie hier mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind.

Ansprechpunkt

Um zu klären, ob Sie einen Einbürgerungstest ablegen müssen,  wenden Sie sich bitte an die örtliche Einbürgerungsbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt)

Erforderliche Unterlagen

ein gültiges Ausweisdokument

Kosten

 Die Beratung durch Ihre Einbürgerungsbehörde ist gebührenfrei.



  • Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest

    Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Kosten für die Teilnahme am Einbürgerungstest

    Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.01.2019
Fachlich freigegeben durch:

MFFJIV

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Ausländerwesen
Abteilungsleitung: Max Hofsäß
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Karin Ludwig
Einbürgerungssachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3241
Fax: 06341/13-883242
E-Mail oder Kontaktformular
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