Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internetzugang, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben und unter Verwendung der dort vorgesehenen elektronischen Authentifizierung über diesen Zugang anmelden.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Download Formular Wohnungsgeberbestätigung (mit ausfüllbaren Feldern):
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Prinzipiell ist die Anmeldung:
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Wenn Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) zuziehen, genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen. In diesem Fall sollten die Personaldokumente aller zuziehenden Personen (bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde) bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Das Bürgerbüro der Stadt Landau bietet seine Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden. Lediglich dienstags und freitags von 7:30 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin im Bürgerbüro vorstellig werden.
Servicezeiten:Montag und Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).