Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
[Nr.99115005104001 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitzubringen sind:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
  • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken