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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wohnraumförderung

Förderprogramme und Leistungsbeschreibung

Förderprogramme und Leistungsbeschreibung

Es gibt verschiedene Arten der Wohnraumförderung, welche von der Investitions- und Strukturbank (ISB) des Landes Rheinland-Pfalz initiiert und unterstützt werden, wie zum Beispiel:

  • Schaffung von Neubauten und Ersterwerb
  • Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung
  • Modernisierung von bestehendem Wohnraum
  • Mietwohnraumförderung in Form von Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent (Antragstellung und Beratung erfolgt direkt bei der ISB)
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Sie ist zuständig für die Wirtschafts- und Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Die ISB ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank ist verantwortlich für die Förderung des Mittelstandes und der Kommunen sowie die Umsetzung der Programme der sozialen Wohnraumförderung.

Die tagesaktuellen Zinskonditionen sind auf der Internetseite der ISB unter isb.rlp.de zu finden.

An wen muss ich mich wenden ?

An wen muss ich mich wenden ?

Die Förderanträge sowie weitere Erläuterungen für ein Darlehen finden Sie auf der Homepage der ISB unter www.isb.rlp.de im Downloadbereich. Eine erste Beratung und Klärung benötigter Nachweise erhalten Sie im Stadtbauamt Landau, Bauverwaltungsabteilung. Die ausgefüllten Förderanträge und benötigten Nachweise bzw. Unterlagen reichen Sie im Anschluss bitte bei der Stadtverwaltung Landau, 680 Bauverwaltungsabteilung, Königstraße 21, 76829 Landau, z. Hd. Frau Spielberger, ein. Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erteilt die Verwaltung eine Förderbestätigung. Eine Kopie der Förderbestätigung wird der ISB gemeinsam mit Ihrem Antrag und den notwendigen Unterlagen zur abschließenden Darlehensbearbeitung weitergeleitet.

Beratungsstelle Stadtbauamt Landau:

Bauverwaltungsabteilung -680-

Frau Spielberger

Königstraße 21

76829 Landau

Telefon: 06341-13 68 03

E-Mail: Madlene.Spielberger@Landau.de

 

Des Weiteren ist eine fortführende Beratung durch die ISB möglich:

Beratungszentrum Wohnraumförderung
Telefon: 06131 6172-1991
wohnraum@isb.rlp.de

Was ist zu beachten ?

Was ist zu beachten ?

Bei selbst genutztem Wohnraum:

Das Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungs-gesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigen.

 

Bei Mietwohnraum:

Investorinnen und Investoren, die preiswerte Mietwohnungen errichten, müssen beachten, dass die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten dürfen.

Öffnungszeiten der Bauverwaltungsabteilung

Öffnungszeiten der Bauverwaltungsabteilung

Montag und Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr, 14 bis 16 Uhr

 

Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr

 

Mittwoch und Freitag keine Sprechzeiten

Zuständig

Stadtbauamt, Bauverwaltungsabteilung
Abteilungsleiter: Herr Peter Kaiser
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6800
Fax: 06341/13-6009

Kontakt


Herr Maximilian Schmitt
Sachbearbeiter
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6803
E-Mail oder Kontaktformular
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