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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Waffenerwerbsanzeige

Leistungsbeschreibung

Der Waffenerwerb muss binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Daraufhin muss die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorgelegt werden. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: nach Vereinbarung

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Ursula Kost
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3214
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
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