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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Waffenüberlassungs-, -verlust- und -inbesitznahmeanzeige

Leistungsbeschreibung

Einer in Deutschland ansässigen Person können Schusswaffen oder Munition überlassen werden. Das Überlassen muss innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden, wobei die Vorlage der Waffenbesitzkarte beider Parteien bei der örtlichen Waffenbehörde zwingend ist. Auch der Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden muss innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: nach Vereinbarung

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Ursula Kost
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3214
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
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