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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Vergnügungsteuer zahlen
[Nr.99102034002000 ]

Volltext

Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen - also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden sowie kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz

Dokumente

Anmeldung Vergnügungssteuer (DOC, 92 kB)

Zuständig

Kassen- und Steuerabteilung
Abteilungsleiter: Tristan Hoffmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2100
Telefon: 06341/13-2199 (Hotline für Anliegen)
Fax: 06341/13-882102
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Andrea Deininger-Hoffmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2202
Fax: 06341/13-882202
E-Mail oder Kontaktformular
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