Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Tierschutz leben
[Nr.99110012000000 ]

Leistungsbeschreibung

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:

  • sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
  • einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
  • die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt

Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von  Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.

Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.

Informationsstand

02.10.2019

Was sollte ich noch wissen?

Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.

 

Zuständig

Veterinäramt
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-0
zurück nach oben drucken