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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
[Nr.99060010080000 ]

Volltext

Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.

Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,

  • Schwierigkeiten zu überwinden,
  • Selbstbewusstsein aufzubauen und
  • andere Meinungen zu achten.

Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.

Verfahrensablauf

Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

MFFJIV

Zuständig

Jugendamt, Abteilung Soziale Beratungsdienste
Abteilungsleiter: Markus Boos
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5101
Fax: 06341/13-5109
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