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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Schülerbeförderung durchführen
[Nr.99088011058000 ]

Leistungsbeschreibung

Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Schülerbeförderung ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.   

Voraussetzungen

Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist.

Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.    

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Schülerbeförderung sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.    

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.   

Zuständig

Amt für Schulen, Sport und kulturelles Erbe
Amtsleiter: Herr Ralf Müller
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4002
Fax: 06341/13-4009

Kontakt

Frau Sonja Hempel
Sachbearbeiterin
Schulamt
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4003
Fax: 06341/13-884002
E-Mail oder Kontaktformular
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