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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
[Nr.99107008010000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Befreiung von der Rund­funk­bei­trags­pflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der fol­gen­den Do­ku­mente:

  • Be­schei­ni­gung der Be­hör­de
  • Be­willigungs­be­scheid

Es ist zwingend not­wendig, dass aus den Nach­weisen alle der folgenden Vo­raus­setzungen er­sichtlich sind: 

  • Name des Leistungs­empfängers
  • Welche Leistung gewährt wird
  • Leistungs­zeit­raum

Bitte senden Sie keine Original­do­ku­men­te an den Bei­trags­ser­vice. Eine Rück­sen­dung von Do­ku­men­ten kann nicht ga­ran­tiert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nachweises.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: nach Vereinbarung

Verfahrensablauf

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es

  • bei Städten,
  • bei Gemeinden,
  • bei den zuständigen Behörden und
  • im Internet.

Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder empfangen Blindenhilfe.

Hinweise:

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf

  • Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
  • Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner,
  • Kinder des Antragsstellers, seines Ehe- oder Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
  • die Wohnungsinhaber , deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind.

Bearbeitungsdauer

Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

Informationsstand

17.04.2019

Zuständig

Sozialamt
Amtsleiter: Herr Jan Marco Scherer
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5000
Fax: 06341/13-5009
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