Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Zur Prüfung der Eintragung eines Künstlernamens werden folgende Unterlagen benötigt:
Bitte beachten: Unter einem Künstlername ist „ein von einem bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen/freischaffenden Tätigkeit geführt wird und anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt. Aus seiner dem bürgerlichen Namen entsprechenden Funktion ist abzuleiten, dass ein Künstlername nur dann gegeben ist, wenn er durch „Verkehrsanschauung“ anerkannt ist und individuelle Unterscheidungskraft besitzt“.
Bitte beachten: Vorsprachen im Bürgerbüro sind aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0) möglich.
Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.
Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):Montag:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
07:30 – 12:00 Uhr
sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen: