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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des  Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Prüfung der Eintragung eines Künstlernamens werden folgende Unterlagen benötigt:  

  • Nennung des Künstlernamens
  • Einreichung von Nachweisen, die die Verknüpfung zwischen dem Künstlername und der Tätigkeit als Künstler erkennen lassen (z. B. Nachweis einer Eintragung bei einem Berufsverband oder der Künstlersozialkasse, Internetauftritt, Anzahl der Verkaufszahlen der Werke oder Vervielfältigungen der Werke usw.)

Bitte beachten: Unter einem Künstlername ist „ein von einem bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen/freischaffenden Tätigkeit geführt wird und anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt. Aus seiner dem bürgerlichen Namen entsprechenden Funktion ist abzuleiten, dass ein Künstlername nur dann gegeben ist, wenn er durch „Verkehrsanschauung“ anerkannt ist und individuelle Unterscheidungskraft besitzt“.

Öffnungszeiten

Bitte beachten: Vorsprachen im Bürgerbüro sind aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0) möglich. 

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 24. Februar 2024
  • 16. März 2024
  • 20. April 2024
  • 4. Mai 2024
  • 8. Juni 2024
  • 6. Juli 2024
  • 31. August 2024
  • 21. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 16. November 2024
  • 14. Dezember 2024



Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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