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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Personalausweis Ausstellung vorläufig
[Nr.99008001012002 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Personen ab 16 Jahren:

  • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Den Personalausweis müssen Sie wegen der Unterschriftsleistung persönlich beantragen

Bei Personen unter 16 Jahren:

  • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
  • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
  • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
  • Kinder über 10 Jahre müssen bei Antragstellung eine persönliche Unterschrift leisten

 Hinweis: Der vorläufige Personalausweis wird vor Ort ausgestellt und sofort ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)

Öffnungszeiten

Bitte beachten: Vorsprachen im Bürgerbüro sind aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0) möglich. 

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:00 – 11:00 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 24. Februar 2024
  • 16. März 2024
  • 20. April 2024
  • 4. Mai 2024
  • 8. Juni 2024
  • 6. Juli 2024
  • 31. August 2024
  • 21. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 16. November 2024
  • 14. Dezember 2024



Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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