Die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Landau in der Pfalz werden den öffentlichen Schulen, den sporttreibenden Vereinen, Organisationen und dergleichen zu Übungszwecken, für den Spiel- und Trainingsbetrieb, den Schulsport und zur Abhaltung von Meisterschaften zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten regelt die „Sporthallenbenutzungsordnung der Stadt Landau in der Pfalz“.
Für die Nutzung der Sportanlagen werden gemäß der „Gebührenordnung für die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Landau in der Pfalz“ Gebühren erhoben.
Montag und Dienstag: |
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: |
keine Sprechzeiten |
Donnerstag: |
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr |
Freitag: |
8.30 bis 12 Uhr |
Sporthallenbenutzungsordnung der Stadt Landau in der Pfalz (PDF, 896 kB)
Gebührenordnung für die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Landau in der Pfalz (PDF, 4.6 MB)
Sporthallenbenutzungsordnung der Stadt Landau in der Pfalz (PDF, 896 kB)
Gebührenordnung für die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Landau in der Pfalz (PDF, 4.6 MB)