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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Hundehaltung Abmeldung
[Nr.99110009070000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Hundehaltung online abmelden

Hier können Sie die Hundehaltung online abmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

Zur Abmeldung kann auch der Online-Antrag ausgefüllt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Dokumente

Hundesteuersatzung (PDF, 147 kB)

Anmeldeformular Hundesteuer Stadt Landau (PDF, 81 kB)

Abmeldeformular Hundesteuer Stadt Landau (PDF, 98 kB)

SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 284 kB)

SEPA-Direct Debit Mandate (PDF, 285 kB)

Zuständig

Steuerabteilung
Abteilungsleiter: Herr Josef Thomas
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2200
Fax: 06341/13-882200

Kontakt

Andrea Deininger-Hoffmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2202
Fax: 06341/13-882202
E-Mail oder Kontaktformular
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