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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Zusatzinformation

 
Diese Hilfe wird Personen mit eigenem Haushalt gewährt, wenn vorübergehend keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann, beispielsweise während einer Krankheit. Diese finanzielle Unterstützung ist zeitlich befristet. Zuständig ist das Sozialamt (Allgemeine Sozialhilfe) wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: nach Vereinbarung

Zuständig

Grundsicherung, Asylbewerber, Wohngeld, BAföG
Sachgebietsleiter: Herr Martin Wittmann
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5059

Kontakt

Herr Martin Wittmann
Stv. Amtsleiter; Sachgebietsleiter Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Wohngeld,
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular


Frau Kirchmer
Sachbearbeiterin; Nachnamen Fm-Kr
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5018
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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