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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Gewerbesteuer
[Nr.99102010002000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.

Anträge / Formulare

Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. 

Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: nach Vereinbarung

Informationsstand

02.11.2020

Zuständig

Steuerabteilung
Abteilungsleiter: Herr Josef Thomas
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2200
Fax: 06341/13-882200

Kontakt

Frau Ute Löchel
Stellv. Abteilungsleiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2201
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nicole Nuß
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2205
E-Mail oder Kontaktformular
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