Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 b GewO (Versteigerer-Erlaubnis) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führungszeugnis:
    zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50).
    Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, -Ordnungsabteilung-, Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.224 zu senden

  • Gewerbezentralregisterauszug:
    wird bei Antragstellung angefordert 

  • Bescheinigung der Hausbank:
    aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Konten ordnungsgemäß geführt werden, dass die Zahlungsweise nicht zu beanstanden ist und dass, soweit die Bank Einsicht hat, die Vermögensverhältnisse geordnet erscheinen.

  • Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes
zurück nach oben drucken