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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Zum Eröffnen/Übernehmen einer/eines

Schankwirtschaft
Speisewirtschaft
Beherbergungsbetriebs 
 
werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führungszeugnis:
    zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50.
    Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, -Ordnungsabteilung-, Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.260 zu senden. 

  • Gewerbezentralregisterauszug: 
    wird bei Antragstellung angefordert

  • Nachweis der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer 

  • Gesundheitszeugnisse für die in der Küche der Gaststätte tätigen Personen, ausgestellt von dem zuständigen Gesundheitsamt

  • Pachtvertrag für die Gaststätte (Original, sowie eine Kopie zum Verbleib)

  • Planunterlagen und baurechtliche Genehmigung der Gaststätte

  • Sondernutzungserlaubnis soweit erforderlich

  • Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Steuerabteilung der Stadt Landau in der Pfalz, zu beantragen im Dienstgebäude Marktstraße 50, Steuerabteilung, Tel. 13-2201
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