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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
[Nr.99108047236000 ]

Volltext

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

Frist

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kreis
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Kerstin Steingens
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3232
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jessica Memmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3231
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Silke Flörchinger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3233
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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