Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
[Nr.99108055001000 ]

Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
  • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

Ansprechpunkt

Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
  • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
  • Identitätsnachweis
  • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
    • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Gebühr in Höhe von 47,00 Euro fällig.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Formulare Ordnungsamt

Formulare für das Ordnungsamt

Automaten

Bewachungsunternehmen

Führerschein

Gaststätte

Geldwäsche

Gewerbe

Gewerbliche Veranstaltungen

Heilpraktiker

Makler

Parken

Pfandleiher

Reisegewerbe

Sondernutzungserlaubnis

Online-Antrag:

Veranstaltungen

Versammlungsanmeldung

Versteigerungsgewerbe

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

06.02.2023

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kreis
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Silke Flörchinger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3233
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jessica Memmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3231
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kerstin Steingens
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3232
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken