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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Erweitertes Führungszeugnis
[Nr.99049001001002 ]

Volltext

Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.

Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als:

  • Erzieherin oder Erzieher,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
  • Bademeisterin oder Bademeister,
  • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses. Demnach müssen Sie auf Verlangen ein »erweitertes Führungszeugnis« vorlegen, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder Schwerstbehinderten arbeiten wollen. Das Führungszeugnis ist eine zu beantragende Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen . Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. 

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen.

Das erweiterte Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen, enthalten.

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von »Mittellosigkeit« oder aus »sonstigen Billigkeitsgründen« die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

Voraussetzungen

Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie ab einem Alter von 14 Jahren beantragen, wenn es durch Gesetz vorgesehen ist oder in bestimmten Lebensbereichen benötigt wird.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).

Ausnahmen: Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, sowie für den Erwerb von Müllsäcken benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 14. Dezember 2024
  • 25. Januar 2025
  • 15. Februar 2025
  • 15. März 2025
  • 5. April 2025
  • 17. Mai 2025
  • 14. Juni 2025
  • 5. Juli 2025
  • 23. August 2025
  • 20. September 2025
  • 25. Oktober 2025
  • 15. November 2025
  • 13. Dezember 2025

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationn zum Online-Verfahren finden Sie unter  Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren .

Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

JM

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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