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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
[Nr.99008004063000 ]

Volltext

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Ansprechpunkt

Sperr-Hotline

Tel.: +49 116 116

Erreichbarkeit:

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

Di 00:00 - 24:00 Uhr

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

Do 00:00 - 24:00 Uhr

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

So 00:00 - 24:00 Uhr

Im Inland gebührenfrei.

Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

Frist

unverzüglich

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2015
Fachlich freigegeben durch:

BMI, IT I 4

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