Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Kitas:
In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kindes beitragsfrei.
Das heißt für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.
Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.
Tagespflege:
Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.
Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.
Eltern sollten sich frühestmöglich über die Betreuungseinrichtungen der Stadt Landau informieren. Dies ist hier oder über das Portal KitaKids Landau möglich.
Ob es freie Betreuungsplätze gibt, kann nur im direkten Kontakt mit der jeweiligen KiTa geklärt werden.
Wenn Sie sich für eine oder mehrere Betreuungseinrichtungen entschieden haben, ist es notwendig, dass Sie über das Portal KitaKids Landau entsprechende Platzvormerkungen vornehmen und diese ggf. priorisieren. Wir empfehlen bei mindestes 5 Kitas eine Platzvormerkung vorzunehmen. Genauere Ausführungen hierzu finden Sie auf der Startseite des Portals.
Das weitere Verfahren, also Terminvereinbarungen sowie Zu- und Absagen, erfolgen über das Onlineportal durch die KiTas.
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle. Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können oder andere Gründe vorliegen, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Es gibt rechtliche Regelungen im Land im »Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege« (kurz: KiTaG ) und im Bundesrecht, dort im Sozialgesetzbuch, 8. Buch , §§ 22 bis 24 und § 90.
Wer bestimmt, ob ich einen Platz für mein Kind erhalte?
Die Betreuungsplätze werden durch die Kitas selbst vergeben. Das bedeutet, jede Betreuungseinrichtung entscheidet für sich, ob Ihr Kind einen Platz erhält. Hierbei werden die Priorisierungen weitestgehend berücksichtigt. Selbst wenn Sie eine Absage von einer Wunscheinrichtung erhalten, besteht weiterhin die Möglichkeit, dass eine andere Kita mit Priorisierung 2 oder 3 einen entsprechenden Platz für Ihr Kind anbieten kann.
Was mache ich, wenn ich selbst keinen Platz finde?
Ihr Jugendamt ist zuständig dafür, Ihnen bei der Platzsuche zu helfen. Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.