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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ausstellung des Befähigungsnachweises für Tiertransporte beantragen
[Nr.99110018000000 ]

Volltext

Für die Durchführung von Tiertransporten gelten bestimmte Anforderungen zum Schutz  der zu transportierenden Tiere In den entsprechenden Verordnungen werden unter anderem der Umgang mit den Tieren bei allen Transportvorgängen, wie z.B. beim Verladen, die zulässige Transportdauer, der notwendige Flächenbedarf sowie auch die Sicherstellung der ersorgung der Tiere während des Transports geregelt. 

Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Voraussetzungen

Jeder, der Tiere transportiert, muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere zu wirtschaftlichen Zwecken mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

Transportunternehmer und Transportfahrzeuge benötigen eine tierschutzrechtliche Zulassung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.01.2020
Fachlich freigegeben durch:

MUEEF

Zuständig

Veterinäramt
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-0
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