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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
[Nr.99108012000000 ]

Volltext

Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ansprechpunkt

Für Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend von der zuständigen Stelle informiert.

Kosten

Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

Frist

Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

Formulare Ordnungsamt

Formulare für das Ordnungsamt

Automaten

Bewachungsunternehmen

Führerschein

Gaststätte

Geldwäsche

Gewerbe

Gewerbliche Veranstaltungen

Heilpraktiker

Makler

Parken

  • Der Antrag für den Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar (Ausnahmeregelung nach § 46 StVO) kann seit 15. September 2025 nur noch online gestellt werden. Alle Infos finden Sie hier
  • Bitte beachten: Auch mit dem Handwerkerparkausweis der MRN ist das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder direkt am Betriebsstandort nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich:

Kein Ergebnis gefunden.

Pfandleiher

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 GewO -Pfandleihgewerbe-

Benötigte Unterlagen zum Antrag

Reisegewerbe

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 Abs. 2 GewO

Benötigte Unterlagen zum Antrag

Sondernutzungserlaubnis

Online-Antrag:

https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LD.3.20&mode=cc&cc_key=LD_Sondernutzung

PDF zum Ausfüllen:

Antrag pauschal

Antrag Veranstaltung

Antrag verkehrsrechtliche Anordnung

Merkblatt für Informationsstände

Antrag Plakate

Antrag Werbezettel

Antrag Werbeklappschild und Warenauslagen

Antrag auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen

Informationsblatt zu Sondernutzungen

Merkblatt zur Plakatierung

Kündigung Sondernutzung

Veranstaltungen

Antrag Veranstaltung

Anzeige- und Erhebungsbogen

Mustersicherheitskonzept

Versammlungsanmeldung

Anmeldeformular

Merkblatt für Versammlungsleiterinnen und -leiter

Versteigerungsgewerbe

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausführung des Versteigerungsgewerbes gemäß § 34 b GewO

Benötigte Unterlagen zum Antrag

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.

Voraussetzungen

  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
  • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

Bearbeitungsdauer

: Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Marcel Jung
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3225
E-Mail oder Kontaktformular
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