Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Tipp: Auf den Internetseiten des Bundeszentralregisters in Bonn finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister (zum Beispiel über den Inhalt des Registers, das Löschen von Eintragungen oder die Antragstellung aus dem Ausland).