Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Alle lärmerzeugenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztags sowie an Werktagen (Mo. bis Sa.) von 20:00-7:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr nicht benutzt werden. Dies gilt nicht für Gewerbebetriebe.
Darüber hinaus dürfen besonders laute motorbetriebene Gartengeräte (z.B. Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler) in den Zeiten zwischen 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Die Mittagsruhe ist darüber hinaus nicht gesetzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (z.B. im Mietvertrag) oder durch eine Gemeindesatzung oder Verordnung festgelegt sein.
Montag und Dienstag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag keine Sprechzeiten