Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert? Dann erfolgt nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht automatisch die Beurkundung im Geburtenregister
Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen.
Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, können Sie die Nachburkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister".
Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt den Geburtseintrag des Kindes und leitet die Informationen an folgende Stellen weiter:
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält Angaben sowohl über die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern . Diese wird für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt, so dass es nicht zu einer Heirat mit leiblichen Geschwistern kommen kann. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die Adoptierenden als Eltern aus.
Bitte wenden Sie sich nach dem Ausspruch der Adoption durch das Familiengericht an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes, wenn Sie eine neue Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister benötigen.
Die Fortführung des Geburtseintrags des Kindes ist kostenlos.