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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Abschluss des Landpachtvertrages melden
[Nr.99078009169000 ]

Volltext

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:

  • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Verfahrensablauf

  • Legen Sie den Landpachtvertrag fristgerecht der zuständigen Behörde vor.
  • Diese überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen und kreisfreie Städte.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
  • Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis.

Erforderliche Unterlagen

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Der Landpachtvertrag muss die folgenden Informationen enthalten :

  • Angabe des Absenders
  • Angabe des Verpächters oder der Verpächterin und des Pächters beziehungsweise der Pächterin
  • Grundstücksbezeichnung
  • Pachtzeit
  • Pachtpreis

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

  • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.

Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, erhalten Sie vor Ablauf der Frist einen Zwischenbescheid, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.  

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Zuständig

Abteilung Umweltschutz
Abteilungsleiter: Andreas Boy
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-3509

Kontakt

Herr Andreas Boy
Abteilungsleiter Umweltschutz
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-883520
E-Mail oder Kontaktformular
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