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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
[Nr.99078009169000 ]

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
 

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Informationsstand

28.10.2020

Zuständig

Abteilung Umweltschutz
Abteilungleiter: Klaus Neubeck
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-3509

Kontakt

Herr Klaus Neubeck
Abteilungsleiter Umweltschutz
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-883520
E-Mail oder Kontaktformular
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