Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
30.01.2019

Zukünftige Entwicklung des Areals der SüWeGa-Halle auf dem Alten Messplatz: Stadt Landau hält universitäre Nutzung für möglich

Die Stadt Landau hat eine mögliche universitäre Nutzung für das Areal der SüWeGa-Halle auf dem Alten Messplatz geprüft. Die alte Sporthalle soll gemäß der Beschlusslage im Stadtrat zurückgebaut werden. Die Stadtverwaltung kommt zu dem Schluss, dass dort die Neuerrichtung eines Gebäudes für Universitätszwecke bauplanungs- und bauordnungsrechtlich möglich wäre. Wie Oberbürgermeister Thomas Hirsch informiert, hat die Stadtspitze in der Stadtvorstandssitzung am vergangenen Montag über die mögliche Errichtung eines (temporären) Hörsaalkomplexes für die Uni beraten und steht dieser Entwicklung des Areals positiv gegenüber. Die Universitätsspitze wurde bereits über die Ergebnisse informiert. Der städtische Hauptausschuss stimmt am Dienstag, 5. Februar, darüber ab, ob die Verwaltung die Planungen für eine universitäre Nutzung auf dem Alten Messplatz weiterverfolgen soll.
 
„Die Zustimmung des Gremiums vorausgesetzt, werden wir mit den zuständigen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und der Universität die weitere Entwicklung abstimmen“, teilt OB Hirsch mit. Zuvor war die Universität mit dem Bedarf an einem Hörsaal für rund 300 bis 400 Studierende an die Stadt herangetreten. „Die Stadt Landau unterstützt ihre Universität, wo sie nur kann, und wir sind froh, der Hochschulleitung und den Studierenden mit der möglichen Entwicklung des Areals der SüWeGa-Halle eine vielversprechende Option in unmittelbarer Nähe des Campusgeländes bieten zu können, um dem Raumbedarf temporär und möglicherweise sogar dauerhaft zu begegnen.“
 
Die wichtigsten Punkte der Prüfung durch das Stadtbauamt: Das temporäre Hörsaalgebäude soll sich grundsätzlich an der Baumasse der SüWeGa-Halle orientieren. Bestehende öffentliche Parkplätze sollen nicht in weiterem Umfang in Anspruch genommen werden, sodass der Alte Messplatz weiterhin seiner Funktion als innerstädtischer Parkplatz und Schauplatz des Mai- und Herbstmarkts gerecht werden kann. Alle Planungen müssen die umliegenden, teils historischen Gebäude sowie bestehende Freiräume und deren Nutzungen berücksichtigen. Um eine dauerhafte universitäre Nutzung zu realisieren, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
 
Die SüWeGa-Halle stammt aus der Zeit der Südwestdeutschen Gartenausstellung im Jahr 1949. Das marode Hallengebäude soll gemäß Beschlusslage im Jahr 2020, sobald die neue Sporthalle West genutzt werden kann, abgerissen werden. Eine Prüfung im Jahr 2017 hatte ergeben, dass die SüWeGa-Halle nicht denkmalwürdig ist. 
zurück nach oben drucken