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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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18.03.2015

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters am 14. Juni 2015 und die eventuell stattfindende Stichwahl am 28. Juni 2015 gesucht

Damit die am 14. Juni 2015 stattfindende Oberbürgermeisterwahl und eine eventuelle Stichwahl am 28. Juni 2015 ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sucht die Stadtverwaltung für ihre 37 Wahllokale noch dringend freiwillige Wahlhelfer.

Wahlhelfer kann jeder werden, der Deutscher oder Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Landau wohnt.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer treffen sich um 7:30 Uhr. Hier werden Absprachen zur Diensteinteilung für den Tag vorgenommen. Bei der Auszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein.

Das Amt des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 Euro pro Tag entlohnt.

Es sind eindeutig keine Vorkenntnisse für den Dienst im Wahllokal erforderlich.

Sollte es auf freiwilliger Basis nicht gelingen, ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rekrutieren zu können, so ist die Stadtverwaltung gezwungen, Bürgerinnen und Bürger zu Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nach dem Zufallsprinzip zu verpflichten (§ 18 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz).

Deshalb appelliert die Stadtverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, sich freiwillig zu melden und mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zu helfen, dass die Oberbürgermeisterwahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Weitere Informationen zum Wahldienst und den verschiedenen Tätigkeiten finden sich auf der Homepage www.landau.de unter der Rubrik Bürgerinformationen – Wahlen oder können telefonisch beim Wahlamt unter den Telefonnummern 06341 / 13-1104 oder -1300 bzw. per E-Mail an wahlen@landau.de erfragt werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben gerne Auskunft.

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