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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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23.07.2021

Verantwortungsvolle Aufgabe: Elf Ehrenamtliche für Engagement als gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer vorbereitet

Was passiert, wenn jemand alters- oder krankheitsbedingt alltägliche organisatorische Dinge nicht mehr eigenständig regeln kann? Wer trifft dann welche Entscheidungen? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen konnten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte und Interessierte jetzt bei einem Grund- und Aufbaukurs der gemeinsamen Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße mit Unterstützung der örtlichen Betreuungsvereine sowie der Volkshochschule Südliche Weinstraße erfahren. Die fünfteilige Veranstaltungsreihe endete nun mit der Übergabe der Zertifikate an elf Ehrenamtliche durch Landaus Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron.

Dr. Ingenthron ermutigte die neuen Ehrenamtlichen, mit Engagement an ihre Aufgabe heranzugehen und dankte allen Ehrenamtlichen für ihre Bereitschaft, sich für Menschen einzusetzen, die Hilfe und Unterstützung benötigten. Die Aufgabe der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer verlange sehr viel Einfühlungsvermögen, Verständnis, Menschenliebe und natürlich sehr fundiertes Fachwissen. „Wenn Sie vom Betreuungsgericht als gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer bestellt werden, übernehmen Sie die rechtliche Vertretung für einen Menschen, der seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann“, so Ingenthron. Dies sei eine verantwortungsvolle und gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Daher seien die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse wichtige Scharniere einer auf Solidarität bauenden Gesellschaft. Ebenso solle ihr Beispiel andere ermuntern, sich auf diese Weise ebenfalls in den Dienst an der oder dem Nächsten – und damit an der Allgemeinheit – zu stellen. Dieser Dienst könne nicht hoch genug wertgeschätzt werden; dies wolle er durch die Übergabe der Zertifikate zum Ausdruck bringen.

Zum Hintergrund:

Nicht alle Menschen erteilen rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und entscheiden so, wer sich als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter um ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Dann bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall eine Betreuerin bzw. einen Betreuer. Was an Aufgaben auf diese rechtlichen Vertreterinnen und Vertreter zukommt, was sie beachten müssen und an wen sie sich bei Unklarheiten und Problemen wenden können – darüber informieren die Betreuungsvereine der AWO, der Lebenshilfe und des SKFM in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde jährlich – wie jetzt geschehen –  in einem fünfteiligen Kurs.

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