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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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27.11.2025

Stellungnahme der Stadt Landau zur Abschiebung von Herrn H.

Es gibt Situationen, in denen eine Stadt handeln muss, obwohl sie selbst nicht über den eigentlichen Inhalt der Entscheidung bestimmt. Die Abschiebung von Herrn H. am 20. November 2025 war genau ein solcher Moment. Die Stadt Landau setzt in solchen Fällen rechtskräftige Entscheidungen um, die von Bundesbehörden und Gerichten getroffen werden. „Und trotzdem weiß ich, wie viel Angst und Verzweiflung solche Situationen bei den Betroffenen auslösen können“, sagt Bürgermeister Lukas Hartmann als zuständiger Dezernent. „Ich verstehe sehr gut, dass Menschen Angst vor einer Abschiebung haben und dass sie nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren wollen. Aber wir sind verpflichtet, geltendes Recht umzusetzen – auch wenn ich mir persönlich manchmal andere gesetzliche Rahmenbedingungen wünschen würde.“

Die rechtlichen Grundlagen des Falls sind eindeutig: Das Asylverfahren von Herrn H. wurde seit 2022 umfassend geprüft und von mehreren Gerichten bestätigt. Seit Januar 2024 war er zur freiwilligen Ausreise aufgefordert, begleitet von intensiver Beratung und der klaren Information, dass bei Nichtbefolgung eine Abschiebung folgen würde. Trotz mehrfach verlängerter Fristen und regelmäßiger Vorsprachen legte Herr H. keine Nachweise dafür vor, dass er sich um Reisedokumente oder eine freiwillige Rückkehr bemüht hätte. Da seine Ausreisedokumente am 24. November abliefen und nur wenige Flugtermine zur Verfügung standen, musste der von anderen Stellen getroffene rechtskräftige Bescheid in diesem Zeitfenster vollzogen werden.

Zum Vorwurf der Menschenunwürdigkeit der Abschiebung hält die Stadt fest, dass der Einsatz vollständig friedlich verlief. Herr H. wurde nicht nachts oder im privaten Umfeld aufgesucht, sondern bei einem regulären Behördentermin am Tag – ein Vorgehen, das bewusst gewählt wird, um unnötige Härten zu vermeiden. „Wir vermeiden Abschiebungen aus Schulen, Kitas, Krankenhäusern und achten das Kirchenasyl“, so Lukas Hartmann. „Eine Maßnahme am Tag ist aus unserer Sicht würdevoller und weniger traumatisch als ein Zugriff im Morgengrauen.“

Auch der Vorwurf, Herr H. sei unter falschen Vorwänden zu seinem Termin gelockt worden, trifft nach Aktenlage nicht zu. Seit Monaten war er verpflichtet, drei Mal pro Woche in der Ausländerbehörde vorzusprechen. Vor dem fraglichen Termin sprach er selbst seine auslaufenden Dokumente an; die Mitarbeitenden notierten dies, ohne Zusagen zu Duldungen oder neuen Papieren zu machen. Der Termin wurde – rechtlich zulässig – zur Vollziehung genutzt, nicht aufgrund einer Täuschung.

Am Ende betont Bürgermeister Hartmann: „Solche Vorgänge sind für alle Beteiligten schwer und emotional belastend. Wir beraten immer zuerst zur freiwilligen Ausreise, weil das für alle Seiten der humanere Weg ist. Aber wenn ein Asylverfahren komplett durchlaufen und zweimal gerichtlich bestätigt ist, muss die Stadt diese Entscheidung umsetzen. Das ist in der letzten Woche geschehen. Nach intensiver Prüfung sehe ich kein Fehlverhalten der Landauer Ausländerbehörde. Wer solche Abschiebungen verhindern möchte, muss die gesetzlichen Grundlagen ändern. Dabei hätte man mich an seiner Seite.“

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