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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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01.06.2018

Stadtentwicklung und Denkmalschutz »unter einem Hut«: Stadtverwaltung, Investor und Landesdenkmalpflege finden gemeinsame Lösung für Erhalt der Festungsreste auf dem Baufeld 33 in der Landauer Paul-von-Denis-Straße

„Stadtentwicklung und Schutz der Festung dürfen – und müssen – nicht im Widerspruch zueinander stehen“: Davon ist die Stadtspitze nach der Unterschutzstellung der Festung Landau als Gesamtanlage im Februar 2017 überzeugt. Gelungenes Beispiel für eine Planung, die beide Aspekte miteinander in Einklang bringt, ist das Baufeld 33 in der Paul-von-Denis-Straße, das von der RG Residential Development GmbH, einer Tochter der Reuter Real Estate aus Klingenmünster, entwickelt wird. Im Boden befinden sich Reste des Festungswerks 100. Stadtverwaltung, Investor und Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz haben ihr Vorgehen in den vergangenen Monaten eng abgestimmt und konnten in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses eine Lösung präsentieren: Die Planungen für das Wohn- und Geschäftshaus wurden so modifiziert, dass die historischen Mauerfunde größtenteils erhalten bleiben.

Konkret bedeutet das, dass die ursprünglich zusammenhängende Tiefgarage unter dem Grundstück in zwei mittelgroße Tiefgaragen unterteilt wird, sodass die Tiefbauten nicht in die Festungsreste eingreifen. Die Denkmalbehörden der Stadt und des Landes haben der nun vorliegenden Planung bereits zugestimmt und auch die Mitglieder des Bauausschusses gaben – einstimmig – grünes Licht. Auf dem Baufeld 33 sollen ca. 65 studentische Wohnungen, ca. 27 Boarding-House-Appartments, ein Biomarkt, mehrere kleinere Gewerbeeinheiten sowie die beiden Tiefgaragen mit insgesamt ca. 66 Plätzen errichtet werden. Dazu kommen voraussichtlich 37 weitere, ebenerdige Stellplätze. Vorgesehen ist der Bau eines Wohn- und Geschäftshauses mit drei Baukörpern und einem verbindenden Sockelgeschoss.

Im Winter hatte die Landesarchäologie sogenannte Sondage-Grabungen auf dem Baufeld 33 durchgeführt, um Erkenntnisse über Lage, Umfang und Erhaltungszustand der vermuteten Festungsreste zu gewinnen. Seither ist bekannt, dass zwei etwa 25 bis 30 Meter lange Mauern diagonal durch das Grundstück verlaufen; eine stärkere Innenmauer sowie eine äußere Mauer in leichterer Bauweise – typisch für Festungsbauten. Bevor mit dem Bau des Wohn- und Geschäftshauses begonnen werden kann, sollen im Sommer dieses Jahres weitere Grabungen erfolgen, um die Festung und ihre (nicht erhaltbaren) Spuren im Boden als wichtige Zeugnisse der Geschichte zu dokumentieren.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch begrüßt die gemeinsam gefundene Lösung für das Schlüsselgrundstück in der Paul-von-Denis-Straße. „Unser Ziel war es, eine bebauungsplankonforme Entwicklung der Fläche und den behutsamen Umgang mit den vorhandenen Festungsresten «unter einen Hut» zu bringen – das ist hervorragend gelungen“, so der Stadtchef. Er dankt den Beteiligten für die gute und gewinnbringende Zusammenarbeit, allen voran dem Investor, der auf Basis der vorliegenden archäologischen Untersuchungen seine Planungen so angepasst habe, dass möglichst alle erhaltungswürdigen und erhaltungsfähigen Festungsreste gerettet werden könnten. „Wir wollen Bauen möglich machen und nicht verhindern“, fasst der Stadtchef gemeinsam mit Bürgermeister und Baudezernent Dr. Maximilian Ingenthron die Prämisse der Stadt Landau noch einmal zusammen. „Die Planung für das Baufeld 33 ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass der verantwortungsvolle Umgang mit der Festung nicht im Widerspruch zur Stadtentwicklung steht, sondern dass beide Ansprüche miteinander in Einklang gebracht werden können“, so Hirsch und Dr. Ingenthron.

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