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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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20.01.2023

Stadt Landau weist hin: Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt!

„Sehr geehrte Verkehrsteilnehmerin, sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie in einem verkehrsberuhigten Bereich parken“: So steht es auf den Flyern, die das Ordnungsamt der Stadt Landau in den zurückliegenden Wochen im Wohnpark am Ebenberg verteilt hat. Die „Schonzeit“ mit reinen Hinweis-Flyern ist nun aber vorbei. Ab der kommenden Woche werden Autofahrerinnen und Autofahrer, die ihr Fahrzeug in der Richard-Joseph-, der Viktor-Weiß-, der Heinrich-Stützel-, der Emma-Geenen-, der Fritz-Siegel-, der Hans-Stempel- und der Otto-Kießling-Straße außerhalb von gekennzeichneten Flächen abstellen, verwarnt.

Ordnungsdezernent Lukas Hartmann zu den Hintergründen: „Bisher haben wir ein Auge zugedrückt, da der Wohnpark eine einzige große Baustelle war. Die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner hatten teils noch keine Abstellmöglichkeiten für ihre Autos und auch viele Handwerkerinnen und Handwerker mussten hier parken. Jetzt ist aber fast der künftige Ist-Zustand im Wohnpark am Ebenberg erreicht und wir werden im Sinne der Verkehrssicherheit Falschparkerinnen und Falschparker in verkehrsberuhigten Bereichen künftig verwarnen – nachdem wir sie mehrere Wochen per Flyer auf die geltenden Regeln hingewiesen haben.“

Denn: Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Außerdem darf hier nur  Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, es gilt grundsätzlich rechts vor links und  wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat keine Vorfahrt.

Die Bitte um Kontrollen im Wohnpark zum Thema Parken in verkehrsberuhigten Bereichen hatten auch viele Anwohnerinnen und Anwohner an die Verwaltung herangetragen.

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